Kanzlei Dr. König, Heinold & Kollegen: Nachhaltige Ergebnisse für die Mandantschaft
Die Rechtsanwaltssozietät ist in der heutigen Form im Jahr 2000 durch Fusion der Rechtsanwaltskanzleien Dr. König & Kollegen einerseits und Heinold & Dr. Loydl andererseits entstanden. Die Zusammenführung war ein konsequenter Schritt, um den Mandanten das „geballte“ Know-how des gesamten Teams zur Verfügung zu stellen.
Die Sozietät Dr. König, Heinold & Kollegen besteht derzeit aus sieben Anwälten mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialgebieten und betreut gewerbliche und private Mandanten insbesondere auf folgenden Sachgebieten:
- Wirtschaftsrecht,
- Insolvenzrecht,
- Handelsrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Steuerrecht,
- Arbeitsrecht,
- Erbrecht,
- Familienrecht,
- Mietrecht,
- Baurecht,
- Verwaltungsrecht,
- Strafrecht / Steuerstrafsachen / Strafverteidigung,
- Forderungseinzug / Inkasso.
Ressortübergreifende Mandate werden durch einen persönlichen Ansprechpartner des Mandanten unter Einbeziehung der jeweiligen Spezialisten koordiniert. Dabei ist der Mandant als Partner eingebunden – nicht nur als Vermittler der relevanten Tatsachen, sondern auch im Sinne offener Informationen über Chancen und Risiken möglicher rechtlicher Schritte.
Zielsetzung der Rechtsanwälte Dr. König, Heinold & Kollegen sind nachhaltige Ergebnisse für die Mandantschaft.
Kontakt
- Telefon: 0921 78979-71
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