Kanzlei Dr. König, Heinold & Kollegen: Nachhaltige Ergebnisse für die Mandantschaft

Die Rechtsanwaltssozietät ist in der heutigen Form im Jahr 2000 durch Fusion der Rechtsanwaltskanzleien Dr. König & Kollegen einerseits und Heinold & Dr. Loydl andererseits entstanden. Die Zusammenführung war ein konsequenter Schritt, um den Mandanten das „geballte“ Know-how des gesamten Teams zur Verfügung zu stellen.

Die Sozietät Dr. König, Heinold & Kollegen besteht derzeit aus sieben Anwälten mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialgebieten und betreut gewerbliche und private Mandanten insbesondere auf folgenden Sachgebieten:

  • Wirtschaftsrecht, 
  • Insolvenzrecht, 
  • Handelsrecht,
  • Wettbewerbsrecht, 
  • Steuerrecht, 
  • Arbeitsrecht,
  • Erbrecht, 
  • Familienrecht,
  • Mietrecht,
  • Baurecht,
  • Verwaltungsrecht, 
  • Strafrecht / Steuerstrafsachen / Strafverteidigung,
  • Forderungseinzug / Inkasso.

Ressortübergreifende Mandate werden durch einen persönlichen Ansprechpartner des Mandanten unter Einbeziehung der jeweiligen Spezialisten koordiniert. Dabei ist der Mandant als Partner eingebunden – nicht nur als Vermittler der relevanten Tatsachen, sondern auch im Sinne offener Informationen über Chancen und Risiken möglicher rechtlicher Schritte.

Zielsetzung der Rechtsanwälte Dr. König, Heinold & Kollegen sind nachhaltige Ergebnisse für die Mandantschaft.

 

Kontakt

Warenkorb

  • Keine Veranstaltungen im Warenkorb

Persönliches Konto

projektmanagement für newcomer

Projektmanagement für Newcomer

RKW Sachsen Wirtschaftsbrief

Deckblatt RKW Sachsen Wirtschaftsbrief